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Dr. Barbara Genius

Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof

Vertretung in Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden vor den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs.

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Revisionsrecht in Zivilsachen

Verfahren, Arbeitsweise, Schwerpunkte

Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Die dritte Instanz

Der Bundesgerichtshof ist das höchste deutsche Zivilgericht. Vor den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs können sich die Parteien nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Was das Revisionsverfahren ausmacht – und wann Sie sich melden sollten.

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Hände beim Schreiben am Schreibtisch

Arbeitsweise

Jedes Mandat beginnt mit der sorgfältigen Analyse der Akte. Auf dieser Grundlage wird der Schriftsatz konzipiert – klar, prägnant und auf die tragenden Punkte konzentriert. Persönliche Bearbeitung jedes Mandats und enge Zusammenarbeit mit den Kollegen aus den Vorinstanzen.

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Juristische Fachliteratur

Schwerpunkte

Vor dem Bundesgerichtshof ist ein Revisionsanwalt in der gesamten Breite des Zivilrechts tätig. Innerhalb dieses Spektrums liegen meine besonderen Schwerpunkte im Bau- und Immobilienrecht.

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Dr. Barbara Genius

Dr. Barbara Genius

Dr. Barbara Genius ist seit 2007 als Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof zugelassen. Mit dem Revisionsrecht ist sie bereits seit 1995 befasst, zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin einer renommierten BGH-Kanzlei in Karlsruhe.

Von 2010 bis Ende 2025 führte sie gemeinsam mit Prof. Dr. Reinelt die Sozietät Prof. Dr. Reinelt & Dr. Genius. Nach dem altersbedingten Ausscheiden ihres Sozius setzt sie die Kanzlei seit Anfang 2026 als Einzelanwältin fort – in bewährten Räumlichkeiten, mit gewachsener Mandantenstruktur und unverändert hohem Anspruch.

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Kanzleiräume in Karlsruhe

Die Kanzlei

Die Kanzlei ist auf das Revisionsrecht spezialisiert und ist aus der Sozietät Prof. Dr. Reinelt & Dr. Genius hervorgegangen, die seit 2010 vor den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs tätig war. Als Einzelanwältin stehe ich persönlich für jedes Mandat ein – vom ersten Gespräch über die Schriftsatzausarbeitung bis zur mündlichen Verhandlung. Die enge Zusammenarbeit mit den in den Vorinstanzen tätigen Kollegen ist dabei für mich selbstverständlich.

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Hinweise zur Mandatierung

Wann sollte ich Dr. Genius ansprechen?

So früh wie möglich nach Zustellung der anzufechtenden Entscheidung. Die Fristen für die Einlegung von Revision, Nichtzulassungsbeschwerde und Rechtsbeschwerde betragen einen Monat ab Zustellung. Auch der Rechtsmittelgegner sollte einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt frühzeitig einschalten, spätestens nach Zustellung der gegnerischen Rechtsmittelbegründung. In besonders bedeutsamen Verfahren kann eine beratende Begleitung schon in der Berufungsinstanz sinnvoll sein.

Welche Unterlagen werden für eine Mandatierung benötigt?

Soll ein Rechtsmittel eingelegt werden, benötige ich die Entscheidungen der Vorinstanzen mit Zustelldatum, bei Zurückweisungsbeschlüssen nach § 522 Abs. 2 ZPO zusätzlich den vorangegangenen Hinweisbeschluss; besteht eine Rechtsschutzversicherung, bitte ich um die Mitteilung der entsprechenden Daten. Soll dem Rechtsmittel der Gegenseite entgegengetreten werden, benötige ich darüber hinaus deren Rechtsmittelbegründung, sobald sie vorliegt.

Können die Erfolgsaussichten vorab eingeschätzt werden?

Eine belastbare Einschätzung setzt in der Regel die Auswertung der vollständigen Gerichtsakte voraus, in die erst nach fristwahrender Einlegung des Rechtsmittels Einsicht genommen werden kann. Gerade bei Nichtzulassungsbeschwerden mit hohem Streitwert bemühe ich mich, schon vor der Einlegung des Rechtsmittels eine vorläufige Einschätzung zu geben.

Wie wird das Mandat bearbeitet?

Nach Auswertung der Gerichtsakte unterrichte ich Sie und den in der Vorinstanz tätigen Kollegen über das Ergebnis meiner Prüfung. Ist das Rechtsmittel erfolgversprechend, übersende ich rechtzeitig vor Ablauf der Begründungsfrist den Entwurf der Rechtsmittelbegründung, andernfalls eine Stellungnahme, weshalb sich das Rechtsmittel nicht mit Aussicht auf Erfolg begründen lässt. Geht es um die Erwiderung auf ein Rechtsmittel der Gegenseite, fertige ich den Entwurf der Erwiderung anhand der Akte und der gegnerischen Begründung. Ich spreche dabei offen aus, wie ich die Lage einschätze – auch dann, wenn das bedeutet, von einem Rechtsmittel abzuraten.

Wie verläuft die Zusammenarbeit mit dem Instanzanwalt?

Die Schriftsätze in der dritten Instanz bauen auf dem Vortrag in erster und zweiter Instanz auf. Ich arbeite daher eng mit den in der Vorinstanz tätigen Kollegen zusammen, stimme Schriftsatzentwürfe mit ihnen und mit den Mandanten ab und beziehe ihre Sachkenntnis ein. In der mündlichen Verhandlung vor dem zuständigen Zivilsenat des Bundesgerichtshofs vertrete ich die Sache; eine Begleitung durch Mandanten und Instanzanwalt ist möglich und in komplexen Verfahren häufig sinnvoll.

Wie wird die Vergütung abgerechnet?

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); die anfallenden Gebühren sind im Obsiegensfall von der Gegenseite vollständig zu erstatten. In Verfahren mit besonderem Aufwand oder über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden. Regelmäßig teile ich die voraussichtlichen Verfahrenskosten vor der Mandatierung mit.